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Für Immobilienkaufleute sind Fremdsprachenkenntnisse unverzichtbar
Bonn (dpa/gms) - Mieter haben es nach eigenen Angaben oft schwer
- und Vermieter nicht minder. Ist der Mietpreis angemessen, ist die
Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand? Ist der Mietvertrag einwandfrei
aufgesetzt? Wer ist für die Reparatur des Wasserhahns zuständig, wer
für die Beseitigung des Ungeziefers? Das sind nur einige Fragen, die
das Verhältnis zwischen den beiden Parteien häufig alles andere als
herzlich-freundschaftlich werden lassen. Um Misstöne zu dämpfen oder
gar nicht erst aufkommen zu lassen, schalten immer mehr Eigentümer
Immobilienverwalter und Makler ein und überlassen es diesen, sich um
die Belange beider Parteien zu kümmern.
Immobilienkaufleute arbeiten etwa bei Bauträgern, in
Wohnungsunternehmen, bei Immobilien- und Projektentwicklern oder bei
Wohnungseigentumsverwaltungen und in Immobilienabteilungen von
Banken oder Bausparkassen. Ihre Aufgabe erfordert neben einem hohen
Maß an Fingerspitzengefühl auch eine fundierte Ausbildung - etwa die
zum Immobilienkaufmann. Bislang wurde diese Ausbildung unter der
Bezeichnung «Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft»
angeboten, am 1. August ist nun eine vom Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) überarbeitete Ausbildungsordnung in Kraft
getreten. Auch die Berufsbezeichnung wurde gleichzeitig in
«Immobilienkaufmann» geändert.
Ein wichtiger Baustein sind vor allem Fremdsprachenkenntnisse;
diese werden nun vorausgesetzt und - falls nicht vorhanden -
entsprechend gelehrt. «Dabei geht es allerdings nicht immer nur um
Englisch, sondern zunehmend auch um Türkisch oder Italienisch», sagt
Henrik Schwarz, Projektleiter beim BIBB. Eine wichtige Rolle komme
auch der kundenorientierten Kommunikation zu - und dazu gehört die
Schulung in Sachen Marketing, Verkauf, Vertrieb und
Öffentlichkeitsarbeit. «Wir wollten die Ausbildung noch praxisnäher
gestalten», erläutert Schwarz.
Die neuen Ausbildungsmodule bauen weitgehend auf der bisherigen
Ausbildungsordnung auf. Neu hingegen ist die Möglichkeit, sich nach
zwei Dritteln der Ausbildungsdauer für zwei oder drei Fachgebiete zu
entscheiden. Gewählt werden kann zwischen Steuerung/Kontrolle im
Unternehmen, Gebäudemanagement, Makler, Bau-/Projektmanagement sowie
Verwaltung - nach Ansicht vieler Schul- oder Hochschulabgänger
offenbar eine interessante Mischung. «Die Nachfrage nach diesem Beruf ist sehr hoch», bestätigt Henrik
Schwarz. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sei in
den vergangenen zehn Jahren um 40 Prozent gestiegen; im Jahr 2004
lag sie bei 2157. Die Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse lag im
Jahr 2004 bei 5417 - davon waren 61,4 Prozent Frauen.
Einer der aktuellen Auszubildenden ist der 27-jährige Jens Lehn,
der zuvor ein Wirtschaftsrecht-Studium abgeschlossen hatte. «Ich
wollte einen abwechslungsreichen Beruf haben, bei dem ich viel mit
Menschen zu tun habe», erzählt Lehn, der zweimal pro Woche in die
Berufsschule geht und bei der Stadtentwicklungsgesellschaft
Wiesbaden arbeitet. Lehn wird noch nach der ursprünglichen Ausbildungsordnung
unterrichtet und ist darüber auch ganz froh, wie er sagt. Vor allem
wegen des neuen Pflichtfachs «Soziale Kompetenz», in dem die Azubis
künftig unterrichtet werden: «Dem kann ich überhaupt nichts
abgewinnen - schließlich arbeiten wir auch jetzt schon täglich im
Team und in Workshops.» Nicht gerade optimal findet Lehn zudem, dass
in der neuen Ordnung «Grundlagen des Rechts/Vertragsrecht»
offensichtlich aus Zeitgründen weggefallen seien. «Man muss doch als
Makler oder Immobilienverwalter wissen, wie ein Vertrag zustande
kommt», kritisiert er. Diese Meinung teilt auch sein Ausbilder an der Berufsschule
Wiesbaden, Jürgen Morbe. «Nun müssen sich die Auszubildenden diese
Kenntnisse gänzlich selbst aneignen», sagt er. Und das, obwohl es
gut sein könne, dass genau dieses Fach am Ende der Ausbildung auch
geprüft wird. Positiv an der neuen Ausbildungsordnung findet er
hingegen, dass die Ausbildung insgesamt etwas praxisnäher gestaltet
wurde und sich mehr an Lernsituationen orientiere. «Insgesamt sind wir Ausbilder mit der neuen Ordnung
einverstanden, sie beinhaltet viele positive Aspekte», sagt Morbe.
Die ausbildenden Unternehmen kommen nach Angaben von
BIBB-Projektleiter Schwarz größtenteils gut damit klar. «Die
Grundhaltung der Unternehmen ist ausgesprochen positiv.» Sie haben
allerdings auch keine andere Wahl - seit dem 1. August 2006 ist die neue
Ausbildungsordnung für alle Betriebe verpflichtend.
Informationen: Bundesagentur für Arbeit: »Immobilienkaufmann/-frau
Claudia Bell, 4.9.2006 |
*TIPP*
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