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Der Steuerberater: Unerlässlicher
Helfer im Paragrafen-Dschungel
Berlin/Köln (dpa/gms): Das immer kompliziertere
Steuerrecht garantiert Steuerberatern eine sichere Auftragslage. «Im
vergangenen Jahr nahm die Zahl der Steuerberater und
Steuerberatungsgesellschaften bundesweit um 2,7 Prozent auf nahezu
80 000 zu», sagt Regine Kreitz von der Bundessteuerberaterkammer
(BStBK) in Berlin. «Die Karriereaussichten schätzen wir als sehr gut
ein.»
Drei Ausbildungswege führen zur Bestellung zum Steuerberater
durch die zuständigen Finanzbehörden, wenn das entsprechende Examen
bestanden worden ist. Prüfen lassen können sich Absolventen eines
wirtschafts- oder rechtswirtschaftlichen Hochschulstudiums nach
mindestens acht Regelsemestern und zwei Jahren praktischer Tätigkeit
in einer Steuerberatungskanzlei. Bei weniger als acht Semestern
werden drei Jahre Berufserfahrung gefordert.
Auch eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung nach einem
guten Realschulabschluss vorzugsweise zum Steuerfachangestellten ist
eine Grundlage. «Nach zehn Jahren Praxiserfahrung kann man zur
Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Wer in dieser Zeit die
Prüfung zum Steuerfachwirt oder zur Steuerfachwirtin absolviert hat,
darf schon nach sieben Berufsjahren antreten», erläutert Kreitz.
Geprüften Bilanzbuchhaltern steht diese Möglichkeit ebenfalls offen.
Auch Beamte eines Finanzamts, besonders Diplom-Finanzwirte, können
nach dem Steuerberaterexamen diesen Beruf ergreifen. Voraussetzung
ist, dass sie den Staatsdienst verlassen. Die öffentlich
bundeseinheitliche Prüfung, die beim für den Arbeitsort zuständigen
Landesfinanzministerium abgelegt werden muss, ist die höchste Hürde
in den Beruf. «Sie ist unglaublich schwer», unterstreicht Gerhard
Brück von der privaten Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Köln, deren
Dozenten die Studierenden bis zum Examen begleiten. «Im
langfristigen Bundesdurchschnitt fallen 49 Prozent der Angetretenen
durch. Auch für Hochqualifizierte ist es fast unmöglich, sie ohne
entsprechende Vorbereitung zu bestehen. Selbst Finanzbeamte, die
sich verändern wollen, machen sie.» Das Gesetz sieht zwei mögliche
Wiederholungen vor. Das Institut hat sich wie etwa zehn andere
solcher überregional arbeitenden Einrichtungen darauf spezialisiert,
Anwärter auf den Beruf des Steuerberaters vorzubereiten. «Dies
geschieht beispielsweise in Lehrgängen, die für eineinhalb Jahre
jeden Samstag zu besuchen sind. Dazu kommt die Zeit für Nacharbeiten
und die notwendigen Klausuren. Es ist eine harte Zeit», hebt Brück
hervor.«Eine Prüfung wird nur bestehen, der nicht nur den abstrakten
Stoff beherrscht, sondern auch in der Praxis anwenden kann.» Mit der
Prüfung ist die Zeit des Lernens jedoch nicht zu Ende. «Der Beruf
verpflichtet zur ständigen Fortbildung», sagt Annette Theobald vom
Deutschen Steuerberaterverband (DStV) in Berlin. «Man sollte schon
im eigenen Interesse auch hinsichtlich der Haftung stets auf dem
aktuellen Stand sein.» Das Berufsbild ändere sich auch. Außerdem sei
Spezialisierung ratsam. «Neben der klassischen Steuerberatung
gewinnen Geschäftsfelder wie die betriebliche Beratung an
Bedeutung.» Das Wissen der Steuerberater sei auch bei
Unternehmensgründungen, bei der Wahl der Rechtsform, bei Planungen
aller Art wie Standortbestimmung, Fusion, Sanierung und Verkauf
gefragt, beschreibt Kreitz die Palette der Tätigkeiten. Das
komplizierte Steuersystem führt dazu, dass zunehmend auch
Privatpersonen auf diesen fachlichen Rat zurückgreifen. «Eine
Steuererklärung ist eine strafbewehrte Erklärung», erläutert Stefan
Walter vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. «Falsche Angaben
können Strafen nach sich ziehen. Fahrlässigkeit schützt da nicht.»
Steuerberatung ist in der Regel ein freier Beruf. Er kann erst nach
der Bestellung durch eine der 21 Steuerberaterkammern ausgeübt
werden. Die Fachkräfte betreiben eine eigene Praxis oder schließen
sich mit anderen zu einer Sozietät zusammen. «Ein ideales Gebiet für
Unternehmertypen», sagt Kreitz. «Steuerberater können übrigens auch
als Treuhänder, Sachverständige oder Insolvenzverwalter tätig sein.»
Kreitz weist darauf hin, dass unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von
Familie und Karriere die Steuerberatung als freier Beruf auch für
Frauen attraktiv sein könne: «Rund 30 Prozent aller
Berufsangehörigen sind Frauen.» Außerdem besteht die Möglichkeit
einer Festanstellung in einer der Steuerberatungsgesellschaften.
«Dort arbeiten derzeit etwa 27 Prozent aller Steuerberater und
beraterinnen.» Die Einstiegsgehälter liegen im Durchschnitt bei etwa
50 000 Euro pro Jahr, bei Selbstständigen können sie teils erheblich
höher sein.
Informationen: Bundesagentur für Arbeit: »Master
of Arts (FH) - Steuern und Rechnungslegung
Horst Heinz Grimm, 29.5.2006 |
*TIPP*
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