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Der Steuerberater: Unerlässlicher Helfer im Paragrafen-Dschungel

Berlin/Köln (dpa/gms): Das immer kompliziertere Steuerrecht garantiert Steuerberatern eine sichere Auftragslage. «Im vergangenen Jahr nahm die Zahl der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften bundesweit um 2,7 Prozent auf nahezu 80 000 zu», sagt Regine Kreitz von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in Berlin. «Die Karriereaussichten schätzen wir als sehr gut ein.»
Drei Ausbildungswege
führen zur Bestellung zum Steuerberater durch die zuständigen Finanzbehörden, wenn das entsprechende Examen bestanden worden ist. Prüfen lassen können sich Absolventen eines wirtschafts- oder rechtswirtschaftlichen Hochschulstudiums nach mindestens acht Regelsemestern und zwei Jahren praktischer Tätigkeit in einer Steuerberatungskanzlei. Bei weniger als acht Semestern werden drei Jahre Berufserfahrung gefordert.
Auch eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung nach einem guten Realschulabschluss vorzugsweise zum Steuerfachangestellten ist eine Grundlage. «Nach zehn Jahren Praxiserfahrung kann man zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Wer in dieser Zeit die Prüfung zum Steuerfachwirt oder zur Steuerfachwirtin absolviert hat, darf schon nach sieben Berufsjahren antreten», erläutert Kreitz.
Geprüften Bilanzbuchhaltern steht diese Möglichkeit ebenfalls offen. Auch Beamte eines Finanzamts, besonders Diplom-Finanzwirte, können nach dem Steuerberaterexamen diesen Beruf ergreifen. Voraussetzung ist, dass sie den Staatsdienst verlassen. Die öffentlich bundeseinheitliche Prüfung, die beim für den Arbeitsort zuständigen Landesfinanzministerium abgelegt werden muss, ist die höchste Hürde in den Beruf. «Sie ist unglaublich schwer», unterstreicht Gerhard Brück von der privaten Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Köln, deren Dozenten die Studierenden bis zum Examen begleiten. «Im langfristigen Bundesdurchschnitt fallen 49 Prozent der Angetretenen durch. Auch für Hochqualifizierte ist es fast unmöglich, sie ohne entsprechende Vorbereitung zu bestehen. Selbst Finanzbeamte, die sich verändern wollen, machen sie.» Das Gesetz sieht zwei mögliche Wiederholungen vor. Das Institut hat sich wie etwa zehn andere solcher überregional arbeitenden Einrichtungen darauf spezialisiert, Anwärter auf den Beruf des Steuerberaters vorzubereiten. «Dies geschieht beispielsweise in Lehrgängen, die für eineinhalb Jahre jeden Samstag zu besuchen sind. Dazu kommt die Zeit für Nacharbeiten und die notwendigen Klausuren. Es ist eine harte Zeit», hebt Brück hervor.«Eine Prüfung wird nur bestehen, der nicht nur den abstrakten Stoff beherrscht, sondern auch in der Praxis anwenden kann.» Mit der Prüfung ist die Zeit des Lernens jedoch nicht zu Ende. «Der Beruf verpflichtet zur ständigen Fortbildung», sagt Annette Theobald vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) in Berlin. «Man sollte schon im eigenen Interesse auch hinsichtlich der Haftung stets auf dem aktuellen Stand sein.» Das Berufsbild ändere sich auch. Außerdem sei Spezialisierung ratsam. «Neben der klassischen Steuerberatung gewinnen Geschäftsfelder wie die betriebliche Beratung an Bedeutung.» Das Wissen der Steuerberater sei auch bei Unternehmensgründungen, bei der Wahl der Rechtsform, bei Planungen aller Art wie Standortbestimmung, Fusion, Sanierung und Verkauf gefragt, beschreibt Kreitz die Palette der Tätigkeiten. Das komplizierte Steuersystem führt dazu, dass zunehmend auch Privatpersonen auf diesen fachlichen Rat zurückgreifen. «Eine Steuererklärung ist eine strafbewehrte Erklärung», erläutert Stefan Walter vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. «Falsche Angaben können Strafen nach sich ziehen. Fahrlässigkeit schützt da nicht.» Steuerberatung ist in der Regel ein freier Beruf. Er kann erst nach der Bestellung durch eine der 21 Steuerberaterkammern ausgeübt werden. Die Fachkräfte betreiben eine eigene Praxis oder schließen sich mit anderen zu einer Sozietät zusammen. «Ein ideales Gebiet für Unternehmertypen», sagt Kreitz. «Steuerberater können übrigens auch als Treuhänder, Sachverständige oder Insolvenzverwalter tätig sein.» Kreitz weist darauf hin, dass unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Karriere die Steuerberatung als freier Beruf auch für Frauen attraktiv sein könne: «Rund 30 Prozent aller Berufsangehörigen sind Frauen.» Außerdem besteht die Möglichkeit einer Festanstellung in einer der Steuerberatungsgesellschaften. «Dort arbeiten derzeit etwa 27 Prozent aller Steuerberater und beraterinnen.» Die Einstiegsgehälter liegen im Durchschnitt bei etwa 50 000 Euro pro Jahr, bei Selbstständigen können sie teils erheblich höher sein.
Informationen: Bundesagentur für Arbeit: »Master of Arts (FH) - Steuern und Rechnungslegung
Horst Heinz Grimm, 29.5.2006

*TIPP*

 

 

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